Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachstehende Bedingungen gelten als rechtsverbindlich zwischen dem Auftraggeber und der Firma Wuhrmann Enterprises ab 01.09.2019 vereinbart, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

 

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als vorbehaltlose Anerkennung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen. Erteilte Aufträge gelten auch ohne ausdrückliches Bestätigungsschreiben von Wuhrmann Enterprises als angenommen, wenn nicht innert 3 Wochen eine schriftliche Ablehnung an den Auftraggeber erfolgt. Ausnahmen bilden Aufträge, deren Machbarkeit erst überprüft werden muss.

 

Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Für die Berechnung gelten die Listenpreise am Lieferungstag ohne Abzug. Gegenteilige Vereinbarungen vorbehalten, sind die Rechnungen bei Lieferung netto und ohne Abzug zahlbar. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Wuhrmann Enterprises. Eine Lieferung gegen Vorkasse liegt im Ermessen des Auftragsnehmers. Sind Ratenzahlungen vereinbart, so wird der gesamte geschuldete Betrag ohne Mahnung und per sofort fällig, falls der Besteller zwei vereinbarte Zahlungstermine nicht einhält. Die Verrechnung mit Gegenforderungen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenvorbehalt gilt auch dann, wenn der Versand auf Rechnung von Wuhrmann Enterprises erfolgt.

 

Ermittlung von Längen

Soweit Preise nach Metern bzw. Minuten festgestellt werden, ist ausschliesslich die von Wuhrmann Enterprises ermittelte Länge massgebend. Angefangene Meter, Minuten oder definierte Zeiteinheiten werden voll berechnet.

 

Reklamationen und Mängel

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Tagen schriftlich zu reklamieren.

 

Rücknahmen

Die Rückgabe von DVD und anderen bespielten Datenträgern wegen Nichtgefallen ist aus Urheberschutzgründen (Raubkopien) nicht möglich. Bei gerechtfertigten Beanstandungen technischer Art gilt die Regelung für Schadensersatz.

 

Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung von Wuhrmann Enterprises beschränkt sich in jedem Fall bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge auf die Verpflichtung, die Mängel zu beseitigen, soweit dies in unserem Betrieb möglich ist. Für Verluste und Beschädigungen an den uns übergebenen Gegenständen beschränkt sich die Haftung von Wuhrmann Enterprises auf die Neulieferung vergleichbarer Rohmaterialien (Film, Datenträger) in gleichem Umfang der beschädigten oder verlorengegangenen Teile. Weitergehende Schadensansprüche irgendwelcher Art, insbesondere die Geltendmachung künstlerischer Werte, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine eigenmächtige Reduktion des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber ist nicht statthaft. Preisreduktionen infolge von Mängeln sind nur möglich, wenn die Beseitigung der Mängel durch Wuhrmann Enterprises nicht möglich oder unverhältnismässig ist.

 

Höhere Gewalt

Krieg, Betriebsstörungen, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen sowie Mangel an Arbeitskräften, Rohstoffen, Betriebsstoffen oder sonstige Naturereignisse oder Eingriffe von hoher Hand gelten als höhere Gewalt und befreien Wuhrmann Enterprises für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Verpflichtungen, insbesondere der Lieferpflicht. Solche Ereignisse begründen sowohl für Wuhrmann Enterprises als auch den Auftraggeber das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Keinesfalls werden hierdurch irgendwelche Ansprüche des Bestellers gegen Wuhrmann Enterprises begründet.

 

Versicherung

Es ist Sache des Auftraggebers, entsprechende Versicherungen, insbesondere der Einschluss des Bearbeitungsrisikos, abzuschliessen.

 

Vorbereitungsarbeiten

Wuhrmann Enterprises ist berechtigt, alle zur Bearbeitung notwendigen Markierungen, Bezeichnungen, Nachbesserungen oder Schnitte an angelieferten Filmen anzubringen, vorhandene für die Bearbeitungszwecke hinderliche Markierungen, Bezeichnungen und Beschriftungen zu entfernen und die Filmstreifen in kopierfähigen Zustand zu versetzen.

 

Farbgebung

Bei Farbkopien ist die Beurteilung der Farben sehr unterschiedlich und subjektiv. Wuhrmann Enterprises ist daher bei solchen Aufträgen allein für die Farbgebung zuständig, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich spezifizierte, fachgerechte Weisungen gegeben. Für materialbedingte Farbschwankungen übernimmt Wuhrmann Enterprises keine Haftung.

 

Recht zur Auftragserteilung

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er in jeder Beziehung gesetzlich und vertraglich berechtigt ist, die Aufträge zu erteilen und versichert, dass keine öffentliche Bestimmung oder gesetzliche Vorschrift der Auftragserteilung entgegensteht. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass er die Urheberrechte und alle Verfügungsrechte an den zu bearbeiteten Filmen / Videos / Datenträgern besitzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten für Urheberrechte zu Übernehmen und sämtliche Bewilligungen für Produktionen selbst einzuholen. Drehbewilligungen sind vom Auftraggeber frühzeitig einzuholen. Termine, die durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden oder Wartezeiten am Drehort werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Archivierung

Alle von Wuhrmann Enterprises hergestellten Negative bleiben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, Eigentum von Wuhrmann Enterprises und werden 10 Jahre archiviert. Digitale Daten werden nach Auftragsabschluss 6 Monate archiviert und danach gelöscht. Der Auftraggeber ist für die langfristige Sicherung aller Daten selbst verantwortlich.

 

Kommunikation

Mündliche, telefonische, schriftliche oder elektronische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Wuhrmann Enterprises schriftlich oder per Email bestätigt wurden. Bedingungen, die der Auftraggeber in seinen Aufträgen und Anfragen vordruckt oder auf andere Weise erwähnt, erkennt Wuhrmann Enterprises nicht an, wenn diese mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen im Widerspruch stehen.

 

Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ein stillschweigender Verzicht von Wuhrmann Enterprises auf diese Geschäftsbedingungen oder auch nur eine von ihnen ist ausgeschlossen. Irgendwelche Abweichungen oder Nichtausübung von Rechten durch Wuhrmann Enterprises bewirken weder für Vergangenheit noch Zukunft in keinem Fall eine Aufhebung der betreffenden Bestimmungen.

 

Gerichtsstand: Stans, Kanton Nidwalden